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Smart Meter und § 14a EnWG
Fit für Smart Meter, § 14a und dynamische Tarife.
Smart Meter, steuerbare Verbraucher, dynamische Stromtarife: Wir sorgen dafür, dass Ihre Elektroinstallation dafür bereit ist. Mit eigenem Installateurausweis übernehmen wir alles rund um den Zählerplatz und die Anmeldung beim Netzbetreiber.
| Zählerschrank | Prüfung und Erneuerung |
|---|---|
| § 14a | Anmeldung und Anschluss |
| Energiemanagement | PV und dynamische Tarife |
| Einsatz | Emsland und Wetterau |
| Telefon | +49 151 1159 2082 |
Ihr Zählerschrank: bereit für das Smart Meter
Viele ältere Zählerschränke sind für moderne Messsysteme nicht geeignet. Spätestens wenn eine PV-Anlage, eine Wallbox oder eine Wärmepumpe dazukommt, muss oft nachgerüstet werden. Wir prüfen Ihren Zählerschrank und bringen ihn auf den aktuellen Stand.
§ 14a EnWG: weniger Netzentgelte für Wallbox und Wärmepumpe
Wallboxen, Wärmepumpen und Batteriespeicher gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Sie werden beim Netzbetreiber angemeldet und dürfen in Ausnahmefällen kurzzeitig in der Leistung reduziert werden. Im Gegenzug zahlen Sie geringere Netzentgelte. Wir übernehmen:
- Anmeldung beim Netzbetreiber
- Anschluss und Verdrahtung der Steuereinrichtung
- Einbindung von Wallbox, Wärmepumpe und Speicher
Dynamische Stromtarife: laden, wenn Strom günstig ist
Mit einem Smart Meter können Sie einen dynamischen Stromtarif nutzen, dessen Preis sich stündlich ändert. Mit einem Energiemanagementsystem lädt Ihr E-Auto oder Speicher automatisch dann, wenn der Strom am günstigsten ist oder Ihre PV-Anlage Überschuss liefert.
Wer baut das Smart Meter ein?
Das intelligente Messsystem selbst baut Ihr Messstellenbetreiber ein. Wir kümmern uns um alles drumherum: Zählerschrank, Anmeldung, Steuerung und Energiemanagement.
Erzählen Sie uns von Ihrem Projekt
Am schnellsten geht es telefonisch. Oder Sie schreiben uns kurz, was Sie vorhaben.
