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Smart Meter und § 14a EnWG

Fit für Smart Meter, § 14a und dynamische Tarife.

Smart Meter, steuerbare Verbraucher, dynamische Stromtarife: Wir sorgen dafür, dass Ihre Elektroinstallation dafür bereit ist. Mit eigenem Installateurausweis übernehmen wir alles rund um den Zählerplatz und die Anmeldung beim Netzbetreiber.

Auf einen Blick Photovoltaik Zobel
ZählerschrankPrüfung und Erneuerung
§ 14aAnmeldung und Anschluss
Energie­managementPV und dynamische Tarife
EinsatzEmsland und Wetterau
Telefon+49 151 1159 2082

Ihr Zählerschrank: bereit für das Smart Meter

Viele ältere Zählerschränke sind für moderne Messsysteme nicht geeignet. Spätestens wenn eine PV-Anlage, eine Wallbox oder eine Wärmepumpe dazukommt, muss oft nachgerüstet werden. Wir prüfen Ihren Zählerschrank und bringen ihn auf den aktuellen Stand.

§ 14a EnWG: weniger Netzentgelte für Wallbox und Wärmepumpe

Wallboxen, Wärmepumpen und Batteriespeicher gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Sie werden beim Netzbetreiber angemeldet und dürfen in Ausnahmefällen kurzzeitig in der Leistung reduziert werden. Im Gegenzug zahlen Sie geringere Netzentgelte. Wir übernehmen:

  • Anmeldung beim Netzbetreiber
  • Anschluss und Verdrahtung der Steuereinrichtung
  • Einbindung von Wallbox, Wärmepumpe und Speicher

Dynamische Stromtarife: laden, wenn Strom günstig ist

Mit einem Smart Meter können Sie einen dynamischen Stromtarif nutzen, dessen Preis sich stündlich ändert. Mit einem Energiemanagementsystem lädt Ihr E-Auto oder Speicher automatisch dann, wenn der Strom am günstigsten ist oder Ihre PV-Anlage Überschuss liefert.

Wer baut das Smart Meter ein?

Das intelligente Messsystem selbst baut Ihr Messstellenbetreiber ein. Wir kümmern uns um alles drumherum: Zählerschrank, Anmeldung, Steuerung und Energiemanagement.

Erzählen Sie uns von Ihrem Projekt

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